Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jedes Unternehmen nach § 5 zu einer Geährdungsbeurteilung. Der starke Anstieg der Krankheitstage aufgrund psychischer Erkrankungen im letzten Jahrzehnt hat zu einer Novellierung des ArbSchG 2013 geführt.
Demnach soll den psychischen Belastungsfaktoren eine größere Aufmerksamkeit zugedacht und bei der Arbeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung explizit erfasst werden.
Ziel ist es dabei, Fehlbelastungen zu identifizieren, sinnvolle Schutzmaßnahmen für das Unternehmen abzuleiten und damit die psychische Gesundheit der Mitarbeiter zu förden. Doch viele Unternehmen stehen vor dieser Aufgabe und wissen nicht, wie sie die Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung angehen sollen und den Forderungen des Gesetzgebers ausreichend nachkommen können.
Machen Sie aus der Pflicht eine Kür! Wir helfen Ihnen dabei!
Wir unterstützen Sie in der Umsetzung dieser Gefährdungsbeurteilung und integrieren die Bewertung der psychischen Belastungen.
Dabei richten wir uns nach den empfohlenen Vorgaben der maßgeblichen Institutionen und legen gemeinsam die notwendigen Instrumente dafür fest.
Von der Steuerung des Prozesses bis zur Auswertung und Dokumentation bieten wir Ihnen Einzel- oder Komplettlösungen an.
Wichtig ist uns, dass auch Sie diese Analyse als sinnvoll erachten und in eine effektive Investition in die Zukunft umwandeln können.
Einfache, transparente und in der Wirtschaftlichkeit angemessene Schritte sind unser Anliegen - Festgelegte, gesetzeskonforme Module mit exakten Zeit- und Budgetvorgaben unser Umsetzungsstil.
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Kontaktieren Sie unsere Betriebsarztpraxis noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen als Betriebsarzt in Hamburg zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesund zu gestalten.