Arbeitssicherheit Hamburg
Grundlage für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und der Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen (Quelle BMAS). Der Begriff Arbeitssicherheit wird in diesem Zusammenhang oftmals synonym verwendet für einen effizienten Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung.
Das Arbeitssicherheitsgesetzt (ASIG) regelt die Maßgabe, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen sollen. Damit soll erreicht werden, dass die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden und die diesem Zweck dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen (ASIG).
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss vom Unternehmer bestellt werden und über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.
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