Betriebsarzt Hamburg
Die Bestellung eines Betriebsarztes gehört zu den gesetzlich geregelten Unternehmerpflichten. Die Aufgaben des Betriebsarztes sind über das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) definiert. Da in Deutschland der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit über ein duales System geregelt werden, können die Mindesteinsatzzeitenvon Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit über die derzeit geltende Verordnung der Deutsches Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUVV2) berechnet werden.
Der Betriebsarzt berät Unternehmer und Beschäftigte zum Gesundheitsschutz im Betrieb.
Mit unserem Betriebsarzt-Service stellen wir Ihnen einen Betriebsarzt zur Verfügung und übernehmen damit die gesetzlich geforderte komplette arbeitsmedizinische Betreuung. Gemeinsam erstellt der Betriebsarzt mit allen Verantwortlichen ein für den Betrieb passendes Betreuungskonzept. Er orientiert sich dabei z.B. an der Beschäftigtenzahl, der Betriebsgröße, der Gefährdungsbeurteilung und den Schwerpunkten.
Mit unserem Betriebsarzt-Service aus Hamburg stellen wir Ihnen einen Betriebsarzt zur Verfügung und übernehmen damit die gesetzlich geforderte komplette arbeitsmedizinische Betreuung. Gemeinsam erstellen wir als Betriebsarzt mit allen Verantwortlichen ein für den Betrieb passendes Betreuungskonzept. Wir orientieren uns dabei z.B. an der Beschäftigtenzahl, der Betriebsgröße, der Gefährdungsbeurteilung und den Schwerpunkten.
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